Lizenzbedingungen für den lesswork Voicebot
Lizenzgeber:
lesswork Productivity Solutions
Wehlistraße 291/2/205
A-1020 Wien, Österreich
Diese Lizenzbedingungen („Bedingungen“) regeln die Nutzung der KI-basierten Lösung zur automatisierten Anrufbearbeitung für den professionellen Einsatz („Dienst“), einschließlich der Software-as-a-Service-Lösung lesswork Voicebot („Voicebot“). Diese Bedingungen gelten für:
- Alle Verträge („Vertrag“) zwischen lesswork Productivity Solutions und dem Käufer des Dienstes („Lizenznehmer“);
- Die Nutzung des Dienstes durch benannte Benutzer („Benutzer“) im Unternehmen des Lizenznehmers;
- Die Erbringung von Professional Services gemäß Abschnitt 12 dieser Bedingungen.
Abweichende Bedingungen des Lizenznehmers oder der Benutzer sind ungültig, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Unternehmen, die konkurrierende Produkte oder Dienste entwickeln, vertreiben oder anbieten, sind von der Lizenz ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Privatverbraucher.
Mit dem Absenden einer Bestellung bestätigt der Lizenznehmer die Richtigkeit aller bereitgestellten Informationen.
1. Vertragsgegenstand
lesswork Productivity Solutions stellt den Dienst – eine KI-gestützte Sprachlösung für Unternehmen – zur Verfügung. Diese Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten beider Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes und etwaiger Professional Services.
Mit der Nutzung des Dienstes erklärt sich der Lizenznehmer mit diesen Bedingungen einverstanden.
2. Nutzungsumfang
2.1 Lizenzgewährung
Dem Lizenznehmer wird eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare und widerrufbare Lizenz zur Nutzung des Dienstes für unternehmensinterne Zwecke gewährt.
2.2 Zulässige Nutzung
Die Nutzung ist auf geschäftliche Telefonprozesse und damit verbundene Tätigkeiten beschränkt.
2.3 Unzulässige Nutzung
Der Lizenznehmer darf den Dienst insbesondere nicht:
- für rechtswidrige Zwecke einsetzen;
- zurückentwickeln, dekompilieren oder verändern;
- weiterverkaufen oder an Dritte übertragen, ohne schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers;
- zur Entwicklung konkurrierender KI- oder Telefonsysteme verwenden.
Der Lizenznehmer haftet für die Einhaltung durch seine Benutzer.
3. Gebühren
3.1 Zahlung
Die Nutzung des Dienstes ist kostenpflichtig. Die Preise sind auf lessworkbot.com veröffentlicht und vorab zu entrichten, sofern nicht anders vereinbart.
3.2 Preisänderungen
Der Lizenzgeber behält sich vor, die Preise jährlich an Inflation oder Wechselkursschwankungen anzupassen. Änderungen werden 30 Tage im Voraus bekannt gegeben.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Erstlaufzeit
Der Vertrag beginnt mit dem Wirksamkeitsdatum und läuft zunächst zwölf (12) Monate, außer es wurde eine sechsmonatige Erstlaufzeit vereinbart. In diesem Fall fällt eine Einrichtungsgebühr an.
4.2 Verlängerung
Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern keine Kündigung mit einer Frist von 60 Tagen erfolgt.
4.3 Ordentliche Kündigung
Jede Partei kann den Vertrag mit 60 Tagen Frist zum Laufzeitende kündigen.
4.4 Außerordentliche Kündigung
Eine sofortige Kündigung ist möglich, wenn: a) eine Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen behoben wird;
b) die Gegenpartei zahlungsunfähig wird oder Insolvenz anmeldet.
4.5 Folgen der Kündigung
Mit Vertragsende:
- erlöschen alle Lizenzrechte;
- sind vertrauliche Informationen zurückzugeben oder zu vernichten;
- werden ausstehende Zahlungen sofort fällig.
4.6 Fortgeltende Bestimmungen
Die Abschnitte 3, 5, 6, 7, 10, 11 und 12 gelten über das Vertragsende hinaus fort.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Gewährleistung
Der Lizenzgeber erbringt den Dienst mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis.
5.2 Haftungsausschluss
Der Dienst wird „wie besehen“ bereitgestellt. Es bestehen keine darüber hinausgehenden Garantien.
5.3 Haftungsbeschränkung
Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet der Lizenzgeber nicht.
5.4 Haftungsobergrenze
Die Gesamthaftung ist auf die in den letzten 12 Monaten gezahlten Beträge begrenzt.
6. Geistiges Eigentum
Alle Rechte am Dienst verbleiben beim Lizenzgeber.
Ein Reverse Engineering oder Zugriff auf den Quellcode ist unzulässig.
6.1 Verwendung des Kundenlogos
Mit Zustimmung zu diesen Bedingungen erlaubt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber, dessen Firmenlogo auf der Webseite und in Marketingunterlagen als Referenz zu zeigen. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit. Kundendaten gelten als vertraulich.
8. Zulässige Nutzung
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Dienst nicht missbräuchlich zu verwenden und alle geltenden Gesetze einzuhalten.
9. Datenschutz
Der Lizenzgeber darf Protokolldaten nur zu Support-, Wartungs- und Verbesserungszwecken einsehen.
Alle Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1 Es bestehen keine Nebenabreden.
10.2 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Lizenznehmer mitgeteilt.
10.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.
10.4 Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.
10.5 Der Lizenzgeber kann Ansprüche im Heimatland des Lizenznehmers geltend machen.
10.6 Diese Vereinbarung wurde auf Englisch verfasst. Im Zweifelsfall gilt die englische Originalfassung.
11. Supportleistungen
Der Lizenzgeber bietet in den ersten drei (3) Monaten nach Inbetriebnahme des Dienstes proaktiven technischen Support, um einen fehlerfreien Betrieb sicherzustellen.
Nach Ablauf dieser Frist erfolgt Support auf Fair-Use-Basis und ausschließlich bei:
- Funktionsfehlern,
- unerwartetem Verhalten oder
- vollständigem Ausfall des Dienstes.
Andere Anfragen gelten als Professional Services gemäß Abschnitt 12.
12. Professional Services
Änderungswünsche an Funktionen des Dienstes (Hinzufügen, Entfernen, Modifizieren) gelten als kostenpflichtige Zusatzleistungen („Professional Services“).
Diese unterliegen einer technischen Machbarkeitsprüfung. Daraufhin wird dem Lizenznehmer ein Angebot inklusive Zeit- und Kostenabschätzung unterbreitet. Die Umsetzung beginnt erst nach vollständiger Vorauszahlung.
Sofern nicht anderweitig vereinbart, gelten für diese Leistungen die vorliegenden Lizenzbedingungen.
Durch die Nutzung des lesswork Voicebot-Dienstes bestätigt der Lizenznehmer, dass er diese Lizenzbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.